Der EEG-Novelle fehlen Realitätsbezug und Roadmap

Bremerhaven, 18. Dezember 2020 – Die gestern im Bundestag verabschiedete EEG-Novelle stellt aus Sicht der WAB mittelfristig nicht nur die Klimaschutzziele der Bundesregierung, sondern auch die Versorgungssicherheit in Frage. Wie mit dieser Reform der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien und Emissionsziele gelingen soll, bleibt weitgehend unklar.

"Mit der EEG-Novelle versäumt es die Bundesregierung, einen klaren und realistischen Pfad aufzuzeigen, wie wir die selbstgesetzten Klimaschutzziele und das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität erreichen können", kommentiert WAB-Geschäftsführerin Heike Winkler die Novelle. Das novellierte EEG liefert aus Sicht der WAB leider keine ausreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das EEG hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann. Der politisch gewollte Schritt zu einer Post-EEG-Ära wurde so noch weiter in die Zukunft verschoben.

Für das Klimaschutzprogramm sind festgelegte Ausbaupfade unerlässlich - diese sollten aber nicht die Umsetzung vorhandener Potenziale verhindern. Das Problem: Die Bundesregierung kalkuliert für ihre Ausbauziele mit einem unrealistischen Stromverbrauch von weniger als 590 Terawattstunden bis 2030. Davon leitet sie ihr 65%-Ziel ab und peilt 377 Terawattstunden Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien an. Die Annahmen, die sie dabei trifft, scheinen unrealistisch zu sein. Der Strombedarf für klimafreundliche Wärme, die Elektromobilität und für industrielle Prozesse wird steigen. "Wir schließen uns daher der Einschätzung des niedersächsischen Energieministers Olaf Lies an, der von einem Strombedarf von mindestens 750 Terawattstunden ausgeht", sagt Heike Winkler. "Darin kann der Strombedarf für die Herstellung von 'grünem' Wasserstoff noch nicht berücksichtigt sein", ergänzt sie. 

Nach dem ausgebremsten Ausbau der Windenergie der letzten Jahre sorgt die Novelle nicht für eine steigende Attraktivität des deutschen Marktes. Auch hier fehlt ein Abgleich mit der Realität: Die unzureichende Umsetzung des "18-Punkte-Plan" - vor allem im Hinblick auf den Genehmigungsprozess, behindert weiterhin den notwendigen Ausbau der Windenergie an Land. 

Auch bei den Regeln für den Weiterbetrieb von älteren Anlagen, deren ursprüngliche Förderung ausläuft, sollte die Bundesregierung nachbessern. Die aktuelle Lösung wird nur einen Teil des Abbaus der "ausgeförderten" Anlagen verhindern.

Positiv anzumerken ist, dass die Koalition auf die zunächst vorgeschlagene Aussetzung der Förderung im Marktprämienmodell bei negativen Strompreisen weitestgehend verzichtet. Allerdings wurden aus den 6 Stunden nun 4 Stunden. Wenn der Spotmarktpreis für die Dauer von mindestens vier aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum, in dem der Spotmarktpreis ohne Unterbrechung negativ ist, auf null. "Wir sind gerne bereit, gemeinsam mit der Bundesregierung die realistische Umsetzung der selbst gesetzten Klimaschutzziele mithilfe von Windenergie und 'grünem' Wasserstoff konstruktiv zu diskutieren", sagt Heike Winkler.

Richtig gemacht, kann das EEG ein Konjunkturprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland sein. Das große Potenzial für Beschäftigung und Wertschöpfung ist auf eine klare Roadmap und einen ambitionierteren Ansatz angewiesen. Durch die im EEG vom 1. April 2000 enthaltenen Investitionsanreize wurden über 300.000 Arbeitsplätze geschaffen.

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