WindSeeG-Novelle: Eine gute langfristige Basis, die nun mit kurzfristigen Impulsen gestärkt werden muss

Bremerhaven, 5. November 2020 – Heute wurde nach langen Diskussionen im Bundestag die neue Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) verabschiedet. Die neuen Ausbauziele für die Windkraft auf See von 20 Gigawatt (GW) bis 2030 und 40 GW bis 2040 bieten der Offshore-Windindustrie nun erstmals eine langfristige Perspektive. Derzeit steckt die deutsche Offshore-Windindustrie aber noch mitten in der von der Bundesregierung geplanten Ausbaulücke. Deshalb muss die Bundesregierung umgehend nachlegen und die in ihrem Koalitionsvertrag angekündigten Sonderausschreibungen umsetzen.

Mit dem auf 20 GW erhöhten Ziel für 2030 und dem neuen 40 GW-Ziel für 2040 kann die Windkraft auf See als das Fundament der Energiewende einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland leisten. Diese Ziele sind auch im Hinblick auf die Produktion von „grünem“ Wasserstoff für Deutschland unverzichtbar.

„Wir danken allen Beteiligten dafür, dass das langfristige Ziel von 40 GW bis 2040 nun beschlossen wurde und wir Planungssicherheit bekommen. Die Offshore-Windenergie ist kosteneffizient und leistungsfähig und braucht diese langfristige Perspektive, um das volle Kostensenkungspotenzial und nachhaltiges Wachstum gewährleisten zu können“, sagt Jens Assheuer, Vorsitzender des WAB e.V.-Vorstands. Die nun festgelegen Ziele sind ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal für Deutschland und Europa“, fügt er hinzu.

„Das neue langfristige Ausbauziel von 40 Gigawatt bis 2040 ist eine wichtige Planungsgrundlage für Wertschöpfung und Beschäftigung entlang der gesamten Offshore-Wind-Lieferkette“, sagt WAB-Geschäftsführerin Heike Winkler. „Jetzt muss es nur noch möglich sein, mit einer kurzfristigen zusätzlichen Ausschreibung so schnell wie möglich neue Offshore-Windparks zu bauen. Die heimische Lieferkette muss endlich wieder entsprechend ihrer Kapazitäten ausgelastet werden. Projekte auf vorgeplanten Flächen und/oder mit bestehenden Netzanbindungen können der Offshore-Windindustrie in Deutschland in absehbarer Zeit wieder Auftrieb geben. Zukünftig sollte für die Evaluation des Marktdesigns unbedingt über qualitative Ausschreibungskriterien gesprochen werden“, so Winkler.

Neben der kurzfristigen Ausschreibung fehlen in der Novelle auch die benötigten Weichenstellungen für die Wasserstofferzeugung aus Windstrom, der in der Nord- und Ostsee erzeugt wird. Der Plan der Bundesregierung, eine Elektrolysekapazität von 5 GW bis 2030 und weitere 5 GW bis spätestens 2040 aufzubauen, muss mit der Wirtschaftlichkeit einhergehen, um mittelfristig einen Heimatmarkt zu ermöglichen. Für die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung – insbesondere der Sektorenziele bis 2030 – sind über eine CO2-Bepreisung hinaus flankierende Maßnahmen notwendig.

Das Auktionsdesign ist ebenfalls Teil der WindSeeG-Novelle. „Die Tatsache, dass Finanzierung und Ausschreibung so gestaltet werden sollen, dass 0-Cent-Angebote auch in Zukunft möglich sind und auf die von der Bundesregierung vorgeschlagene zweite Angebotskomponente vorübergehend verzichtet wird, ist vorerst eine gute Nachricht“, sagt Heike Winkler.

Über die WAB

Die WAB mit Sitz in Bremerhaven ist bundesweiter Ansprechpartner für die Offshore-Windindustrie, das Onshore-Netzwerk im Nordwesten und fördert die Produktion von „grünem“ Wasserstoff aus Windstrom. Dem Verein gehören rund 250 kleinere und größere Unternehmen sowie Institute aus allen Bereichen der Windindustrie, der maritimen Industrie sowie der Forschung an.

Kontakt

Hans-Dieter Sohn | Senior Communications and Marketing Manager WAB e.V. | +49 173 2382802 | hans.sohn @ wab.net

Fotos:

Jens Assheuer (c) privat
Heike Winkler (c) WAB/Buchholz
Offshore (c) WindMW Service GmbH

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