BNK-Verwaltungsvorschrift verabschiedet: zahlreiche Anlagen durch REETEC bereits umgerüstet

Per Bundesratsbeschluss wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen verabschiedet. Dies gibt Betreibern von Windenergieanlagen Planungssicherheit für die erforderliche Umrüstung. Mehr als 40 entsprechende BNK-Umrüstungen durch REETEC wurden bereits in Betrieb genommen.

Als Teil seines umfassenden Gefahrenfeuerportfolios bietet REETEC passgenaue Lösungen, Windenergieanlagen sowohl für die Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung als auch die neu hinzugekommene Anforderung zur Ausstattung mit Infrarotlicht als Zusatzbefeuerung umzurüsten.

Folgende Detektionssysteme für Luftfahrzeuge werden dabei unterstützt:

  • Aktive Radarsysteme
  • Passive Radarsysteme
  • Transpondersysteme

Da das Gesetz neue und Bestandsanlagen gleichermaßen betrifft, beinhaltet das REETEC-Portfolio sowohl Retrofit-Lösungen als auch komplette Austauschsysteme. Alle Gefahrenfeuersysteme des Typs RE-LED2 sind für BNK-Nachrüstung geeignet, aber auch ältere REETEC-Systeme werden durch einfach zu installierende Upgrades BNK-fähig. Gleiches gilt für die REETEC-Infrarotleuchte – aufgrund ihres kompakten Designs kann sie mit wenig Aufwand auch bei älteren REETEC-Gefahrenfeuern nachgerüstet werden. Darüber hinaus gibt es Komplettlösungen für Anlagen, die nicht umrüstungsfähig sind.

„Mit der Verabschiedung der AVV haben Betreiber von Windenergieanlagen – wir sprechen hier von circa 17.500 – nun endlich die nötige Planungssicherheit. REETEC hat bereits für mehr als 40 Bestandsanlagen in fünf Windparks BNK-Umrüstsätze geliefert und in Betrieb genommen. Das von uns im Vorfeld flexibel entwickelte Konzept hat sich damit nun auch in der Praxis bewährt: es erfüllt alle Anforderungen der neuen AVV und wir können sofort starten, so dass Betreiber die Frist 30. Juni 2021 einhalten", sagt Claus Sejersen, Leiter Vertrieb und Marketing bei REETEC.